Schutzkonzept
nach §79a SGBVIII

Wir möchten euch einen Einblick in unsere konzeptionelle Arbeit geben. 
Wenn ihr Interesse daran habt, unser vollständiges Schutzkonzept zu lesen, wendet euch gerne an uns.

 

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher, sexualisierter und seelischer Gewalt. In unserem  Schutzkonzept geht es sowohl um Prävention als auch um Intervention.

 

Die Angebote unserer Einrichtung richten sich an Erwachsene und Kinder gleichermaßen. Jedoch leben wir in einer Welt die von Erwachsenen für Erwachsene gestaltet wurde. Daher liegt unser Hauptaugenmerk auf dem Schutz und den Rechten der Kinder.

Die UN-Kinderrechtskonvention bietet uns dabei maßgebliche Orientierung.

In den 54 Artikeln ist unter anderem die Rede von Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten. 

Alle Kinder haben ein Recht auf Schutz vor physischer, psychischer und verbaler Gewalt. Sie haben das Recht in allen Bereichen ihrer Entwicklung Förderung zu erhalten und an Entscheidungen in ihrem Leben beteiligt zu werden. Kinder verdienen es geschützt, gehört und unterstützt zu werden!

 

In unserer täglichen Arbeiten versuchen wir all dies einfließen zu lassen.

Durch die Verhaltensampel, das Beschwerde Management, Reflexionen und Fallbesprechungen arbeiten wir präventiv, sowie sensibilieren wir unsere ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen.

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